Rating und Basel IIVon der Bankenaufsicht wird im Rahmen der Basel II-Vereinbarungen gefordert, interne Ratings zur Abschätzung von Kreditrisiken zu verwenden. |
In der Vergangenheit war die klassische Kreditentscheidung häufig eine ja/nein-Entscheidung, bei der der Risikogehalt differenziert nach Laufzeit, Bonität und Besicherung nicht hinreichend konsequent berücksichtigt wurde. Diese Risikokomponenten wurden meist nur intuitiv durch das Erfahrungswissen der Kreditspezialisten, aber nicht auf Basis aussagefähiger historischer Daten in Verbindung mit einer angemessenen Methodik zur Quantifizierung der Risiken abgeschätzt.
Das Kreditnehmerrating löst diesen nicht immer nachvollziehbaren Entscheidungsprozess durch eine konsistente, statistisch belegbare und objektive Vorgehensweise zur Ermittlung der Bonität ab und ist seitdem von entscheidender Bedeutung für ein wirkungsvolles Ausfallrisikomanagement.
Damit es diese Funktion gut erfüllen kann, muss es folgenden Anforderungen genügen:
- Zentrales Qualitätsmerkmal eines Ratingverfahrens ist seine Trennschärfe. Damit wird die Fähigkeit bezeichnet, Kreditnehmer mit hohem Risiko von Kreditnehmern mit niedrigem Risiko zu trennen.
- Um schließlich mit dem Ergebnis eines trennscharfen und fein differenzierenden Ratingverfahrens das Kreditrisiko quantifizieren zu können, muss das Rating auf Ausfallwahrscheinlichkeiten kalibriert sein. Das heißt, den verschiedenen Ratingnoten müssen Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet werden.
- Ein Rating-System muss eine bankweite Vergleichbarkeit der Risiken ermöglichen: Durch eine konsistente Verwendung einer einheitlichen Masterskala sind die Ratingklassen untereinander vergleichbar.
- Ferner sollte ein Rating intuitiv verständlich und einfach einsetzbar sein: Je komplexer die Faktoren, desto geringer die Nachvollziehbarkeit des Ratings. Da ein Rating fest in die täglichen Abläufe einer Bank integriert wird, muss es breite Akzeptanz bei den Kreditanalysten der Bank finden: "Rating muss gelebt werden".
Seit dem 1. Januar 2007 gelten für alle Kredit- und Finanzdienstleistungs-
institute in der EU die Regelungen von Basel II. Sie gehen auf den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht zurück, der im Jahr 2004 seine Eigenkapital-
vorschriften von 1988 (Basel I) erneuerte. Ziel der neuen Regelung ist es, die Kapitalanforderungen an Banken stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig zu machen sowie neue Finanzmarktentwicklungen im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen.
Gemäß der Mindestkapitalanforderungen aus Basel II ("Säule 1") ist das Kreditrisiko mit Eigenkapital zu unterlegen. Die Bank muss daher das Kreditausfallrisiko des Kreditnehmers schätzen und an Hand eines Ratings bewerten. Sie kann hierbei zwischen externem Rating (Standardansatz) oder internem Rating (IRB - Ansätze) wählen.
Der Ausgang eines Ratings bestimmt die Höhe der Eigenkapitaleinlage, der Eigenkapitalkosten der Bank und der Zinsen. Somit hätte ein schlechteres Rating höhere Zinsen, eine höhere Eigenkapitaleinlage und höhere Eigenkapitalkosten der Bank zur Folge. Zudem entscheidet die Bank anhand des Ratings über eine mögliche Kreditvergabe und deren Konditionen.
Externe Ratings dürfen nur von anerkannten Ratingagenturen durchgeführt werden. Interne Ratingverfahren berücksichtigen qualitative und quantitative Merkmale des Kreditnehmers und müssen hohe Anforderungen hinsichtlich Objektivität, Nachvollziehbarkeit und methodischer Rigidität erfüllen. Sie bedürfen der Genehmigung durch die Bankenaufsicht.
Die Anwendung LB-Rating hat diese Genehmigung bereits zum 01.01.2007 erhalten. Sie bietet Basel II-konforme Ratingverfahren, die regelmäßig validiert und weiterentwickelt werden.
